Erster Termin:
Am Anfang steht das Anamnesegespräch, in dem eine ausführliche Befragung zur bestehenden Symptomatik geführt wird. Liegen ärztliche Befunde (z.B. Röntgenbilder, MRT, CT) vor, sollten diese zur Begutachtung mitgebracht werden.
Danach erfolgt die osteopathische Untersuchung, in der neben Sicht- und Tastbefund auch verschiedene Funktions- und Bewegungstests zum Einsatz kommen.
Anhand der erzielten Ergebnisse wird nun ein individuelles Behandlungskonzept erstellt und im Anschluss an die Untersuchung durchgeführt. Dabei geht die Untersuchung auch oftmals direkt und fließend in eine osteopathische Behandlung über.
Abschließend wird ein Beratungsgespräch geführt, in dem über die weitere Vorgehensweise zur Behandlung der Symptomatik gesprochen wird.
Folgetermine:
Der Ablauf einer Behandlung bleibt immer gleich. Somit steht auch bei jedem weiteren Termin das Anamnesegespräch an erster Stelle, gefolgt von der osteopathischen Untersuchung und Behandlung. Erfahrungsgemäß steht in Folgeterminen jedoch mehr Zeit für die Behandlung zur Verfügung, da sich Anamnese und Untersuchung meist etwas kürzer als beim ersten Termin darstellen. Die Häufigkeit und der Abstand zwischen einzelnen Behandlungen richtet sich nach Ihrem individuellen Befund.
Ablauf in Kürze:
Viele gesetzliche Krankenkassen gewähren einen Zuschuss für die Kosten osteopathischer Behandlungen. Ob und wie hoch sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligt erfahren Sie hier (Angaben ohne Gewähr), oder im Gespräch mit Ihrer Krankenversicherung.
Sollte Ihre Krankenkasse Osteopathie unterstützen, benötigen Sie für die Kostenerstattung eine "ärztliche Empfehlung für Osteopathie". Diese erhalten Sie z.B. bei Ihrem Hausarzt, Orthopäden, Kieferorthopäden, etc.
Eine entsprechende Empfehlung ist Kontingent unabhängig, sodass Ärzte im Bezug auf die Anzahl der Empfehlungen pro Quartal nicht eingeschränkt sind.
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für osteopathische Behandlungen, sofern die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist. Zur genauen Abklärung der Kostenübernahme ist ein Gespräch mit Ihrer Krankenversicherung empfehlenswert.